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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04   

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OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04 (https://dejure.org/2004,29913)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2004 - 7 B 10162/04 (https://dejure.org/2004,29913)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04 (https://dejure.org/2004,29913)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Drittbetroffene, die nicht von einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Eigentums betroffen sind, können insoweit eine Überprüfung der Einhaltung der Grenzen noch zumutbarer Fluglärmeinwirkungen ( § 9 Abs. 2 LuftVG ) und die Einhaltung des Abwägungsgebotes beanspruchen, soweit sie in ihren schutzwürdigen Belangen berührt sind (zum Ganzen: BVerwGE 87, 332 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] ; Senat, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 A 11843/93.OVG -).

    Das Maß der dafür erheblichen Verkehrsgeräusche bestimmt sich danach gemäß dem Gesichtspunkt der "Zumutbarkeit" (BVerwGE 87, 332, 383 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] ).

    Eine tatsächliche Geräuschvorbelastung wirkt sich dabei schutzmindernd aus (vgl. BVerwGE 87, 332, 357 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] ).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bei internationalen Verkehrsflughäfen ein Lärmschutzziel der Gewährleistung von Schutz zur Verhinderung höherer Maximalpegel als 55 dB(A) innen als ausreichend gebilligt (BVerwGE 87, 332, 362 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] , 372; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG - Umdruck S. 106).

    Von einer Deckungsgleichheit mit dem Schutzbereich für den Innenwohnbereich kann dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgegangen werden (BVerwGE 87, 332, 378 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] ).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Wie jede planerische Entscheidung im Fachplanungsrecht ist auch die Entscheidung zur sog. isolierten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung auf die Klage eines Drittbetroffenen dahin zu überprüfen, ob im Rahmen des Gebots, unter Beachtung gesetzlicher Wertungen alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, die eigenen rechtlich geschützten Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt sind (vgl. BVerwGE 48, 56, 66; 56, 110, 123; 107, 313, 322).

    Dazu gehört sowohl der in § 9 Abs. 2 LuftVG zugebilligte Anspruch selbst als auch jede Lärmbelastung, die nicht lediglich als abwägungsunerheblich, weil geringfügig einzustufen ist (BerwGE 87, 332, 342); diese Grundsätze gelten auch für den Ausbau eines bereits bestehenden Flugplatzes (BVerwGE 107, 313, 322 [BVerwG 27.10.1998 - 11 A 1/97] ).

    Dabei ist im Ausgangspunkt nach der Rechtsprechung des Senats, die mit der des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. Urteil vom 1. Juli 1997, Umdruck S. 146 f.; BVerwGE 107, 313, 329 [BVerwG 27.10.1998 - 11 A 1/97] - dort für einen Flugplatz mit geringen nächtlichen Flugbewegungen) davon auszugehen, dass die Verhinderung nächtlicher Schlafstörungen im Allgemeinen bei Einhaltung eines Schutzziels Maximalpegel innen 55 dB(A) gewährleistet erscheint.

    Vielmehr muss der Einfluss des Vorhabens auf seine Umgebung im Sinne einer Problembewältigung vollen Umfangs in die Abwägung einbezogen werden (BVerwGE 107, 313, 323 [BVerwG 27.10.1998 - 11 A 1/97] ; 56, 110, 129).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Wie jede planerische Entscheidung im Fachplanungsrecht ist auch die Entscheidung zur sog. isolierten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung auf die Klage eines Drittbetroffenen dahin zu überprüfen, ob im Rahmen des Gebots, unter Beachtung gesetzlicher Wertungen alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, die eigenen rechtlich geschützten Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt sind (vgl. BVerwGE 48, 56, 66; 56, 110, 123; 107, 313, 322).

    Wo das Maß des Zumutbaren bereits durch den vorhandenen Fluglärm überschritten wird, ist allerdings nicht "wegen", sondern "aus Anlass" der Neuplanung Schallschutz veranlasst (BVerwGE 56, 110, 132 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] ).

    Vielmehr muss der Einfluss des Vorhabens auf seine Umgebung im Sinne einer Problembewältigung vollen Umfangs in die Abwägung einbezogen werden (BVerwGE 107, 313, 323 [BVerwG 27.10.1998 - 11 A 1/97] ; 56, 110, 129).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Sie kommen erst in der Abwägung zum tragen (BVerwGE 69, 256, 271 [BVerwG 30.05.1984 - BVerwG 4 C 58.81a] ; BVerwG 75, 214, 238).

    Im Hinblick auf das Schutzziel hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 75, 214, 233 [BVerwG 05.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85] ) auf die Möglichkeit einer ungestörten Kommunikation im weitesten Sinne unter Einschluss der Mediennutzung sowie auch die Möglichkeit - für die Nacht - eines störungsfreien Schlafes abgestellt.

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Es kann fraglich sein, ob in diesem Zusammenhang von nur mittelbar vom Fluglärm Betroffenen auch gerügt werden könnte, dass die planerische Rechtfertigung nicht gegeben ist (vgl. dazu Jarass, NuR 2004, 69, 75 mit Hinweis auf Steinberg-Berg-Wickel, Fachplanung, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 47; andererseits vgl. das Prüfprogramm in BVerwGE 114, 364, 372 [BVerwG 11.07.2001 - 11 C 14/00] ).

    Der Prüfungsgesichtspunkt der Planrechtfertigung bietet ohnehin nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen eine wirksame Schranke der Planung (BVerwGE 114, 364, 372 [BVerwG 11.07.2001 - 11 C 14/00] ).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Im Zusammenhang mit der Prüfung des konkreten Bedarfs steht den Behörden im Übrigen ein nur begrenzt überprüfbarer Prognosespielraum zu (BVerwGE 107, 142, 146 [BVerwG 08.07.1998 - 11 A 53/97] ).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93

    Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht insoweit zusätzlich betont, dass für die Notwendigkeit der Errichtung und des Ausbaus eines Militärflugplatzes ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum besteht ( BVerwG, Beschluss vom 6. August 1993 - 11 B 36.93 - ), der nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Vielmehr umfasst dieses Gebot mit der ihm zukommenden drittschützenden Wirkung (BVerwGE 107, 215, 220 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98] ) alle Belange, die von der Planung berührt werden.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Wie jede planerische Entscheidung im Fachplanungsrecht ist auch die Entscheidung zur sog. isolierten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung auf die Klage eines Drittbetroffenen dahin zu überprüfen, ob im Rahmen des Gebots, unter Beachtung gesetzlicher Wertungen alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, die eigenen rechtlich geschützten Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt sind (vgl. BVerwGE 48, 56, 66; 56, 110, 123; 107, 313, 322).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Ermittlungs- und Abwägungsdefizite, die einen Aufhebungsanspruch nicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, weil nachträgliche Auflagen nicht ausreichen, führen unter Berücksichtigung der Heilungsvorschrift des § 10 Abs. 8 LuftVG allerdings nur zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung mit der Gelegenheit der Fehlerbehebung in einem "ergänzenden Verfahren" (BVerwG DVBl 1996, 907 ), es sei denn die Heilung ist ausgeschlossen, weil der Fehler die Grundzüge der planerischen Entscheidung wesentlich tangiert.
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10910/07

    Klagen gegen Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein auch in der Berufung

    Auch wenn die Anlage und Änderung militärischer Flugplätze gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 LuftVG nicht der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bedarf, unterliegt die - für den Ausbau militärischer Flugplätze regelmäßig erforderliche (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 11 und 12.85 -, NVwZ 1988, S. 1122) - Genehmigung der Erweiterung eines militärischen Flugplatzes nach § 6 LuftVG als planerische Entscheidung dem für jede rechtstaatliche Planung geltenden Abwä­gungsgebot (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 16 BA).

    Nachdem vorliegend - wie zwischen den Beteiligten mittlerweile unstreitig ist (vgl. das angefochtene Urteil, S. 20 UA) - Standortalternativen, insbesondere eine Ver­lagerung der Kapazitäten der Rhein-Main-Airbase nach Spangdahlem, nicht in Betracht kommen (vgl. dazu schon OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004, a.a.O., S. 21 f.), konzentriert sich die Abwägungsentscheidung hier auf mögliche Ausbauvarianten.

    Demgegenüber würde die Verwirklichung einer Hauptstart- und Landebahn im Norden und der Rollbahn im Süden in erheblichem Umfang zur Notwendigkeit einer Kreuzung der Start- und Landebahn durch die Rollwege führen, da die Hauptabstellflächen nach Lage der Infrastruktur des Flugplatzes für die haupt­sächlich verkehrenden großen Frachtflugzeuge - wie dargelegt - im Norden liegen (so bereits: OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004, a.a.O., S. 37).

    Es liegt auf der Hand, dass die Variante I damit den mit dem Ausbau des Militärflugplatzes legitimerweise verfolgten Zielen einer Optimierung des flugbetrieblichen Nutzens des Flugplatzes und einer deut­lichen Verbesserung der dort herrschenden Sicherheitsbedingungen entgegen­stünde (so bereits OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004, a.a.O., S. 37 f.).

    Vor diesem Hintergrund hat im Übrigen auch der 7. Senat des erkennenden Gerichts im Eilbeschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - bereits ent­schieden, es sei nicht anzunehmen, dass mit der Festsetzung dieses Wertes die einfachgesetzliche Zumutbarkeitsschwelle des § 9 Abs. 2 LuftVG verfehlt worden sei; vielmehr sei die Schutzgebietsgrenze des Tagschutzgebietes hier eher groß­zügig ausgewiesen worden (a.a.O., S. 22 und 24 BA).

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2158/04

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Diese Genehmigungsentscheidung, der keine Planfeststellung nachfolgt, weist als "isolierte Genehmigung" alle Merkmale einer dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot unterliegenden planerischen Entscheidung auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 16).

    Sie kommen erst in der Abwägung zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 271; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 18).

    Damit würde die mit der Neukonzeptionierung des Bahnsystems beabsichtigte Verbesserung der Sicherheitsbedingungen auf dem Flugplatz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 37/38) wieder in Frage gestellt.

    Die Beklagte war im Hinblick auf neuere Entwicklungen, insbesondere die Entwicklung nach dem 11. September 2001 und die Einsätze im Rahmen des 2. Irak-Kriegs nicht gehalten, bei der Prognose Korrekturen im Sinne einer vorsichtigeren Annahme auf der für die Lärmbetroffenen günstigen Seite vorzunehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 28).

    Die Beklagte hat berücksichtigt, dass es sich bei militärischem Flugbetrieb um keinen regelmäßigen Flugverkehr geradezu flugplanmäßiger Art handelt und infolgedessen die prognostizierten Durchschnittszahlen in gewissen Nächten  überschritten werden können sowie eine Abweichung von dem durchschnittlichen Flugzeugmix in Betracht kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 30).

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2274/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Diese Genehmigungsentscheidung, der keine Planfeststellung nachfolgt, weist als "isolierte Genehmigung" alle Merkmale einer dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot unterliegenden planerischen Entscheidung auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 16).

    Damit würde die mit der Neukonzeptionierung des Bahnsystems beabsichtigte Verbesserung der Sicherheitsbedingungen auf dem Flugplatz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 37/38) wieder in Frage gestellt.

    Die Beklagte war im Hinblick auf neuere Entwicklungen, insbesondere die Entwicklung nach dem 11. September 2001 und die Einsätze im Rahmen des 2. Irak-Kriegs nicht gehalten, bei der Prognose Korrekturen im Sinne einer vorsichtigeren Annahme auf der für die Lärmbetroffenen günstigen Seite vorzunehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 28).

    Die Beklagte hat berücksichtigt, dass es sich bei militärischem Flugbetrieb um keinen regelmäßigen Flugverkehr geradezu flugplanmäßiger Art handelt und infolgedessen die prognostizierten Durchschnittszahlen in gewissen Nächten  überschritten werden können sowie eine Abweichung von dem durchschnittlichen Flugzeugmix in Betracht kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 10161/04

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

    Wie der Senat in seinem ausführlichen Beschluss gleichen Datums 7 B 10162/04.OVG näher dargelegt hat, mag es zwar so liegen, dass die Behörde im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren ihren Ermittlungspflichten wegen der Lärmschutzbelange der Bevölkerung, insbesondere was die Fluglärmbetroffenheit der Stadt Kaiserslautern bei nächtlichen Landeanflügen angeht, in Randbereichen nicht vollständig nachgekommen ist.
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